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Foerderverein
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DPB-Jungenschaft13

Pfadfinderbund Theotmalli e.V.

Warum brauchen wir als Pfadfinder einen eingetragenen Verein vor Ort? Diese Frage stellten sich Ende des Jahres 2000 einige ältere Pfadfinder unsere Jungenschaft, als wir kurz davor waren unser Heim in der Paulinenstr. 13 zu kaufen. Daher wurde am 12.11.2000 der Verein Pfadfinderbund Theotmalli e.V. gegründet, um der Detmolder Pfadfindergruppe Jungenschaft Theotmalli im Deutschen Pfadfinderbund einen Geschäftsstatus zu verschaffen. Theotmalli ist der in den alten Urkunden verzeichnete Name von Detmold. Eine Jungenschaft allein ist nicht geschäftsfähig. Im Deutschen Pfadfinderbund gibt es ähnliche Vereine, jeweils für die Gruppe vor Ort. Der Verein vertritt die Gruppe vor Behörden, schließt Verträge ab und befreit die Jugendarbeit der Gruppe vom „Papierkrieg“.
Eine der Hauptaufgaben des Vereins ist es die Jungenschaft Theotmalli in jeder möglichen Form auf gemeinnütziger Basis zu unterstützen. Hierzu zählt insbesondere die Unterhaltung unseres Gruppenhauses in der Paulinenstr. 13 mit dem auch in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Gruppenarbeit gewährleistet ist. Zu den vielfältigen Aufgaben gehört auch die Interessenvertretung in der Öffentlichkeit, sowie die aktive und finanzielle Unterstützung der gesamten Jugendarbeit der Jungenschaft Theotmalli.
Mitglieder können alle volljährigen Mitglieder der Jungenschaft Theotmalli werden. Einen Aufnahmeantrag kann man an die Mitgliederversammlung richten.
Weiterhin kann jeder Außenstehende die Arbeit des Vereins und damit der Jungenschaft aktiv, passiv und finanziell fördern. Die Gelder werden für den Erhalt unseres Pfadinderheims und den Kauf von Material, wie z.B. Zelte, Kochtöpfe oder Musikinstrumente usw., verwendet und kommen somit aktiv der Jungenschaft Theotmalli zu Gute.

Fördern auch Sie unsere Jugendarbeit mit einer Spende an den Verein Pfadfinderbund Theotmalli e.V.
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Spenden bitte an:
Pfadfinderbund Theotmalli e.V.
Sparkasse Detmold
BLZ 47650130
Kontonummer 47007927

Bitte geben Sie bei einer Spende Ihren Namen und die Adresse im Überweisungsformular ein, damit wir Ihnen hierfür eine steuerlich absetzbare Spendenquittung ausstellen können. Bis zu einer Höhe von 100,-- € gelten die entsprechenden Belege als Spendenbescheinigungen beim Finanzamt.
 

 

 


Anschrift des Pfadfinderbundes Theotmalli e.V.:

1. Vorsitzender                              2. Vorsitzender
Dr. med. Dirk Härtel                          Mirko Laskowski
Sporker Str. 8                               Am Schwesternberg 24
32760 Detmold                              32760 Detmold
Tel.: 05231/58867                            Tel.: 05231/3013106


Kassenwart:
Gero Härtel
Sporker Str. 8
32670 Detmold
Tel.: 05231/58899


Auszug aus der Satzung:

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Pfadfinderbund Theotmalli e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Detmold. Er ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Detmold eingetragen.


§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Pfadfindergruppe „Deutscher Pfadfinderbund Jungenschaft* Theotmalli“ auf gemeinnütziger Grundlage in jeder möglichen Form. (Jungenschaft ist nur eine Größenbezeichnung und kann durch Ring, Stamm usw. wenn nötig ersetzt werden.)
Hierzu gehören insbesondere deren Interessenvertretung in der Öffentlichkeit sowie die Unterstützung der Pfadfindergruppe in jeder Weise.
Dabei unterstützt der Verein das Erziehungsziel der Pfadfindergruppe Theotmalli, das auf die Erziehung der Jungen und Mädchen zu selbständig denkenden Menschen und zu verantwortungsbewussten Staatsbürgern gerichtet ist. Die Grundsätze und genaueren Einzelheiten sowie die Mittel zu dieser Erziehung sind in der Bundesordnung des Deutschen Pfadfinderbundes niedergeschrieben.
1. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 


§ 3 Finanzen
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in einer gesondert zu errichtenden Beitragssatzung geregelt.
Die Finanzen des Vereins sind jährlich einmal von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfern zu prüfen.


§ 4 Verwendung der Mittel
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Die Mitglieder des Vereins dürfen für ihre Vereinsarbeit kein Entgelt oder eine andere Zuwendung erhalten. Es dürfen nur bare Auslagen erstattet werden.

 

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